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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Verpflichtung gegenüber dem Kunden
Die
Spedition verpflichtet sich, im Interesse des Kunden die
Durchführung eines Auftrages mit bestem Wissen und Gewissen
durchzuführen. Sollte es während eines Auftrages zu
unvorhergesehenen Komplikationen kommen, steht es der Spedition
frei, eventuelle Ausgaben dem Kunden aufzuerlegen. (gilt nur
nach Absprache mit Firmeninhaber)
2. Überprüfung des Umzugsinventars
Der
Kunde hat die Pflicht, sein Umzugsgut nach Ausladung durch die
Spedition auf eventuelle Schäden und auf Vollständigkeit zu
überprüfen. Sichtbare Schäden sind der Spedition sofort zu
melden. Nicht sichtbare Schäden müssen innerhalb von 3 Tagen
schriftlich eingereicht werden.
3. Zahlung dritter
Hat der
Kunde Anspruch auf Kostenübernahme seitens des Arbeitgebers oder
einer für ihn zuständigen Behörde, erfolgt die Zahlung per
Überweisung direkt an die Umzugsfirma.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit
nicht anders vereinbart, gelten unsere Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen. Die Zahlung erfolgt in der Regel kurz vor
Beendigung des Umzuges in bar gegen Quittung (gilt bei Umzügen
innerhalb von Wien). Bei Ferntouren ist die Bezahlung in bar
gegen Quittung im Voraus zu leisten, solange nichts anderes im
Vertrag vereinbart wurde. Sollte der Kunde seiner
Zahlungspflicht nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen,
ist die Spedition berechtigt, Inventar einzubehalten und
gegebenenfalls beim zuständigen Amtsgericht bis zur
vollständigen Bezahlung einzulagern. Sollte nach Ablauf einer
vereinbarten Frist die Zahlung nicht erfolgt sein, wird das
Gericht das Inventar versteigern.
5. Verpackung des Inventars
Der
Kunde hat die Verantwortung für selbst verpacktes
Umzugsinventar. Die Spedition ist nicht verpflichtet, diese
Güter auf fachgerechte Verpackung zu überprüfen. Für eventuelle
Schäden durch falsch verpacktes Umzugsinventar seitens des
Kunden übernimmt die Spedition keine Haftung. Überträgt der
Kunde den Auftrag des Verpackens (betrifft Ein- und Auspacken)
an die Spedition, haftet für auftretende Schäden die Spedition
(laut Transportversicherung oder je m³ 620,00 €). Die
Transportversicherung beginnt mit Beginn des Umzuges und endet
mit dem Ende des Umzuges. Alle Schäden, die in dieser Zeit durch
die Spedition verursacht werden, sind damit abgedeckt.
6. Einlagerungen
Es
gelten die gesetzlichen Lagerbestimmungen. Sollte der Kunde
einen Einlagerungsvertrag mit der Spedition abschließen, wird
die Spedition ihm diese Bestimmungen zukommen lassen.
7. Partnerunternehmen
Die
Spedition behält sich das Recht vor, andere Partnerfirmen für
einen Auftrag einzusetzen. Sollte es auf Wunsch eines Kunden
notwendig sein, ein anderes Handwerksunternehmen zu ordern oder
zu beauftragen, übernimmt die Spedition keinerlei Haftung für
entstandene Schäden, die durch Fremdfirmen verursacht wurden.
8. Rücktrittsrecht
Sollte
ein abgeschlossener Vertrag ohne triftigen Grund seitens des
Kunden nicht zustande kommen, hat der Kunde eine
Rücktrittszahlung in Höhe von 35 % des vereinbarten Preises zu
leisten. Ein Rücktritt ist immer schriftlich einzureichen. 7
Tage vor einem geplanten Umzug ist ein Rücktritt nicht mehr
möglich.
Es wird dann der komplette Rechnungsbetrag fällig.
9. Gerichtsstand
Bei
Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das Gericht zuständig,
in dessen Bezirk sich die Spedition befindet.
10.
Material
Der
Kunde erhält auf Wunsch erforderliche Materialien (wie z.B.
Kartons, Seidenpapier, Kleiderboxen usw.) vom Unternehmen vor
einem Umzug geliefert. Er verpflichtet sich aber,
wiederverwendbare Materialien dem Unternehmen zurück zu geben.
Dies erfolgt in den meisten Fällen durch Abholung es
Unternehmens.
11.
Besichtigungen und Lieferungen
Vereinbarte Besichtigungs- und Liefertermine sind kostenlos.
Sollte der Kunde am vereinbarten Termin nicht anwesend sein oder
sich schon für ein anderes Unternehmen entschieden haben, ohne
dies unserem Unternehmen vorab mitzuteilen, wird eine
Anfahrtpauschale von 20,00 € erhoben.
12.
Preisangleichung
Bei der
Berechnung des Preises sind u.a. die Angaben des Kunden über die
Platzverhältnisse am Be- und Entladeort (z.B. Stockwerk,
Fahrstuhl, Laufwege) ausschlaggebend.
Falls
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses diese Angaben
ausnahmsweise nicht vollständig vorgelegen haben und dieser
Umstand unverhältnismäßig zu Lasten des Unternehmens geht, kann
der vertraglich vereinbarte Preis in Absprache zwischen dem
Unternehmen und dem Kunden den neuen Informationen entsprechend
angepasst und nachträglich geringfügig angehoben werden.
Kleintransporte - Tel.: +436606558875
Fax +4312440236 |